Im folgenden Thread gehen wir auf alle Themen rund um die Turnierfähigkeit ein:
1) Bedeutung der Turnierfähigkeit
2) Wer ist Turnierfähig?
3) Nachweis der Turnierfähigkeit
Turnierfähigkeit
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Bedeutung der Turnierfähigkeit
Auf dem großen Turnier kommen tapfere Streiter aus ganz Aventurien zusammen, um auch außerhalb des Schlachtfelds ihre Kampffähigkeiten zur Schau zu stellen und ihre rondrianischen Tugenden in aller Öffentlichkeit zu beweisen. In der Hauptdisziplin des Turniers ist es jedoch nur den edelsten Kämpfern erlaubt, sich im rondrianischen Zweikampf unter den Augen der Leuin miteinander zu messen, so dass dem Status der Turnierfähigkeit eine ganz besondere rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung zukommt.
Die Turnierfähigkeit ist Ausdruck eines Standesprivilegs, welches hauptsächlich dem Ritterstand vorbehalten ist, und nicht von jedermann erlangt werden kann. Die Exklusivität der Turnierfähigkeit garantiert dabei eine umfassende kämpferische Befähigung, Kenntnisse der rondrianischen Turnierkunst und die bestätigte Ehrenhaftigkeit der privilegierten Person. Von Turnierfähigen wird erwartet, dass sie die Regeln des ritterlichen Umgangs beherrschen, sich der rondrianischen Tugenden bewusst sind und sich standesgemäß zu verhalten wissen - sowohl auf als auch neben dem Turnierplatz.
Einzig Turnierfähige haben das Recht, die offene Einladung zur Teilnahme am großen Turnier anzunehmen und beim ritterlichen Zweikampf sowie den exklusiven Disziplinen für Turnierteilnehmer anzutreten. Sie stehen unter dem Gastrecht des Ausrichters und haben das Recht, mit ihrem Gefolge rund um die Kampfstätte zu lagern und ihre Knappen, Waffenknechte und Gefolgsleute für alle weiteren Disziplinen antreten zu lassen. Dabei stehen sie mit ihrer Ehre für das Verhalten ihres Gefolges ein.
Die Turnierfähigkeit ist Ausdruck eines Standesprivilegs, welches hauptsächlich dem Ritterstand vorbehalten ist, und nicht von jedermann erlangt werden kann. Die Exklusivität der Turnierfähigkeit garantiert dabei eine umfassende kämpferische Befähigung, Kenntnisse der rondrianischen Turnierkunst und die bestätigte Ehrenhaftigkeit der privilegierten Person. Von Turnierfähigen wird erwartet, dass sie die Regeln des ritterlichen Umgangs beherrschen, sich der rondrianischen Tugenden bewusst sind und sich standesgemäß zu verhalten wissen - sowohl auf als auch neben dem Turnierplatz.
Einzig Turnierfähige haben das Recht, die offene Einladung zur Teilnahme am großen Turnier anzunehmen und beim ritterlichen Zweikampf sowie den exklusiven Disziplinen für Turnierteilnehmer anzutreten. Sie stehen unter dem Gastrecht des Ausrichters und haben das Recht, mit ihrem Gefolge rund um die Kampfstätte zu lagern und ihre Knappen, Waffenknechte und Gefolgsleute für alle weiteren Disziplinen antreten zu lassen. Dabei stehen sie mit ihrer Ehre für das Verhalten ihres Gefolges ein.
Wer ist Turnierfähig?
Turnierfähigkeit ergibt sich in Aventurien aus einer Kombination von Standesprivileg und Ausbildung. Turnierfähig sind:
- Ritter/Ritterinnen nach ihrem Ritterschlag
- Krieger/Kriegerinnen mit Kriegerbrief
- Schwertgesellen/Schwertgesellinnen/Schwertmeister/Schwertmeisterinnen mit Siegelring
- Rondrageweihte durch ihre Weihe
Jeder Vertreter dieser Stände ist vollumfänglich turnierfähig und dazu berechtigt, als Teilnehmer an allen "ritterlichen" Disziplinen des Turniers teilzunehmen. Frauen und Männer sind hierbei vollkommen gleichberechtigt und dürfen ohne Unterscheidung an allen Wettkämpfen gleichermaßen teilnehmen.
Ausländer, deren Berufsbezeichnung nicht in die oben genannten Kategorien fallen, können im Mittelreich trotzdem turnierfähig sein, wenn ihre Ausbildung und ihr Stand eine vergleichbare Qualität aufweisen. Im Zweifel entscheiden hier die Turniermarschallin in Zusammenarbeit mit den anwesenden Herolden.
Wenn ihr euch über eure Turnierfähigkeit nicht sicher seid, sprecht euch bitte vorab mit der Orga unter orga@das-grosse-turnier.de ab.
Nicht turnierfähig sind z.B. Knappen, Rondranovizen, Edelknechte, Waffenknechte, Söldner und dergleichen.
All diese Personen sind jedoch herzlich dazu eingeladen, an den nicht-ritterlichen (Waffen-)Wettkämpfen des Turniers teilzunehmen.
- Ritter/Ritterinnen nach ihrem Ritterschlag
- Krieger/Kriegerinnen mit Kriegerbrief
- Schwertgesellen/Schwertgesellinnen/Schwertmeister/Schwertmeisterinnen mit Siegelring
- Rondrageweihte durch ihre Weihe
Jeder Vertreter dieser Stände ist vollumfänglich turnierfähig und dazu berechtigt, als Teilnehmer an allen "ritterlichen" Disziplinen des Turniers teilzunehmen. Frauen und Männer sind hierbei vollkommen gleichberechtigt und dürfen ohne Unterscheidung an allen Wettkämpfen gleichermaßen teilnehmen.
Ausländer, deren Berufsbezeichnung nicht in die oben genannten Kategorien fallen, können im Mittelreich trotzdem turnierfähig sein, wenn ihre Ausbildung und ihr Stand eine vergleichbare Qualität aufweisen. Im Zweifel entscheiden hier die Turniermarschallin in Zusammenarbeit mit den anwesenden Herolden.
Wenn ihr euch über eure Turnierfähigkeit nicht sicher seid, sprecht euch bitte vorab mit der Orga unter orga@das-grosse-turnier.de ab.
Nicht turnierfähig sind z.B. Knappen, Rondranovizen, Edelknechte, Waffenknechte, Söldner und dergleichen.
All diese Personen sind jedoch herzlich dazu eingeladen, an den nicht-ritterlichen (Waffen-)Wettkämpfen des Turniers teilzunehmen.
Nachweis der Turnierfähigkeit
Um am großen Turnier teilzunehmen, muss sich jeder Turnierteilnehmer am ersten Abend des Turniers bei der Turniermarschallin anmelden und dabei seine Turnierfähigkeit nachweisen. Dieser Nachweis kann je nach Profession auf unterschiedliche Weise erfolgen:
Ritter:
Für den Nachweis des Ritterstandes gibt es kein einheitliches Dokument, so dass eine Vielzahl an möglichen Nachweismethoden akzeptiert wird. Ritter legen im Allgemeinen ihr persönliches Vollwappen vor, nennen ihren Rittervater und führen den Nachweis über ihren Adelsstand. Da ein Adeliger von Praios Gnaden niemals falsch Zeugnis über seinen Ritterstand ablegen würde, wird nach dem Adelsnachweis dem Wort des Ritters über den erhaltenen Ritterschlag geglaubt.
Den Adelsstand nachweisen kann man beispielsweise durch:
- Ahnenprobe (Stammbaum) auf mindestens jeweis zwei Generationen väterlicher- und mütterlicherseits
- Adelsbrief durch einen anerkannten Herold/von offizieller Stelle
- Lehensurkunde (mit Angabe über Stand und Titel der Person sowie den Lensherrn)
- Höchste Reichsorden (Kaiser Rauls Schwerter, Greifenstern, Reichsorden am purpurnen Band)
- Leumund durch Bürgschaft von zwei legitimierten Rittern
(Jeder seinerseits turnierfähige Ritter darf nur für einen einzigen Teilnehmer bürgen. ACHTUNG: Jegliches Vergehen des Teilnehmers wird als Vergehen des Bürgen zugerechnet und dementsprechend geahndet!)
Je unbekannter die Adelsfamilien und Wappen, auf die sich in den Dokumenten berufen wird, desto umfangreicher sollten die Nachweise ausfallen, damit die Herolde die Legitimation anerkennen können. (Das Wappen eines von Rabenmunds wird erkannt, eine von Junker Schniefnase unterzeichnete Lehensurkunde braucht weitere Legitimation.)
Krieger:
- Kriegerbrief ihrer Akademie (Name, Ausbildungsort, Abschlussdatum, Siegel)
Schwertgesellen:
- Siegelring der Schwertschule/des Lehrmeisters
Rondrageweihte:
- Ornat
Ausländer:
Ausländer sollten vergleichbare Legitimationen, gerne auch mit Übersetzung, aus ihrer Heimat vorlegen. Bronjaren könnten beispielsweise einen Auszug aus der Igelrolle vorlegen. Außerdem wäre es hilfreich, inländische Empfehlungsschreiben vorzulegen oder Beziehungen zu bekannten Teilnehmern geltend zu machen.
Mehr ist mehr!
Für alle Nachweismethoden gilt: Wir schlagen hier das Minimum vor. Dicker auftragen geht IMMER! Je schöner und ausführlicher eure Turnierfähigkeitsnachweise ausfallen, desto ausführlicher können wir damit spielen - die Herolde werden sich sicher darüber freuen!
Wir spielen gerne auch mit IT "gefälschten" Nachweisen über die Turnierfähigkeit. Da wir aber aufgrund der Vielzahl an Spielern im DSA-LARP keine einheitlichen Siegelringe oder Urkunden von der gleichen Ausbildungsstätte erwarten, werden wir alle vorgelegten Dokumente als valide Originalurkunden behandeln. Solltet ihr also Fälschermaterial vorlegen, sprecht uns bitte im Vorfeld der Turnierfähigkeitsprüfung an, damit wir gemeinsam absprechen können, wie wir IT mit der Fälschung umgehen und daraus Spiel generieren.
Ritter:
Für den Nachweis des Ritterstandes gibt es kein einheitliches Dokument, so dass eine Vielzahl an möglichen Nachweismethoden akzeptiert wird. Ritter legen im Allgemeinen ihr persönliches Vollwappen vor, nennen ihren Rittervater und führen den Nachweis über ihren Adelsstand. Da ein Adeliger von Praios Gnaden niemals falsch Zeugnis über seinen Ritterstand ablegen würde, wird nach dem Adelsnachweis dem Wort des Ritters über den erhaltenen Ritterschlag geglaubt.
Den Adelsstand nachweisen kann man beispielsweise durch:
- Ahnenprobe (Stammbaum) auf mindestens jeweis zwei Generationen väterlicher- und mütterlicherseits
- Adelsbrief durch einen anerkannten Herold/von offizieller Stelle
- Lehensurkunde (mit Angabe über Stand und Titel der Person sowie den Lensherrn)
- Höchste Reichsorden (Kaiser Rauls Schwerter, Greifenstern, Reichsorden am purpurnen Band)
- Leumund durch Bürgschaft von zwei legitimierten Rittern
(Jeder seinerseits turnierfähige Ritter darf nur für einen einzigen Teilnehmer bürgen. ACHTUNG: Jegliches Vergehen des Teilnehmers wird als Vergehen des Bürgen zugerechnet und dementsprechend geahndet!)
Je unbekannter die Adelsfamilien und Wappen, auf die sich in den Dokumenten berufen wird, desto umfangreicher sollten die Nachweise ausfallen, damit die Herolde die Legitimation anerkennen können. (Das Wappen eines von Rabenmunds wird erkannt, eine von Junker Schniefnase unterzeichnete Lehensurkunde braucht weitere Legitimation.)
Krieger:
- Kriegerbrief ihrer Akademie (Name, Ausbildungsort, Abschlussdatum, Siegel)
Schwertgesellen:
- Siegelring der Schwertschule/des Lehrmeisters
Rondrageweihte:
- Ornat
Ausländer:
Ausländer sollten vergleichbare Legitimationen, gerne auch mit Übersetzung, aus ihrer Heimat vorlegen. Bronjaren könnten beispielsweise einen Auszug aus der Igelrolle vorlegen. Außerdem wäre es hilfreich, inländische Empfehlungsschreiben vorzulegen oder Beziehungen zu bekannten Teilnehmern geltend zu machen.
Mehr ist mehr!
Für alle Nachweismethoden gilt: Wir schlagen hier das Minimum vor. Dicker auftragen geht IMMER! Je schöner und ausführlicher eure Turnierfähigkeitsnachweise ausfallen, desto ausführlicher können wir damit spielen - die Herolde werden sich sicher darüber freuen!
Wir spielen gerne auch mit IT "gefälschten" Nachweisen über die Turnierfähigkeit. Da wir aber aufgrund der Vielzahl an Spielern im DSA-LARP keine einheitlichen Siegelringe oder Urkunden von der gleichen Ausbildungsstätte erwarten, werden wir alle vorgelegten Dokumente als valide Originalurkunden behandeln. Solltet ihr also Fälschermaterial vorlegen, sprecht uns bitte im Vorfeld der Turnierfähigkeitsprüfung an, damit wir gemeinsam absprechen können, wie wir IT mit der Fälschung umgehen und daraus Spiel generieren.